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Jeder gesetzlich Versicherte, bei dem die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, hat Anspruch auf eine Badekur, die alle drei Jahre (ambulant) erneut beantragt werden kann.

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Arzt und Versicherter füllen die Unterlagen gemeinsam aus. Beim Beantragen der Kur muss der Arzt begründen, warum genau sie nötig ist. Je ausgefeilter der Antrag, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Kasse zustimmt. Wichtig ist, darin nicht eine Sammlung an Beschwerden aufzulisten, sondern sich auf ein Hauptsymptom zu konzentrieren. Der ausgefüllte Antrag wird anschließend bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eingereicht. Die Krankenkasse ist unabhängig davon, ob jemand sozialversicherungspflichtig oder freiwillig versichert ist, zuständig. Das gilt auch für mitversicherte Partner oder Kinder sowie für Rentner, Arbeitslose und Selbstständige.

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Eine ambulante Kur dient der Vorsorge. Dabei quartieren Sie sich selbst in einem staatlich anerkannten Kurort ein. Ambulante Kuren sind grundsätzlich nur dann möglich, wenn eine ambulante Behandlung nicht ausreicht oder aus medizinischer Sicht nicht sinnvoll ist. Ihr Arzt muss sie verordnen.

Durch die neue gesetzliche Regelung steht Ihnen wieder alle 3 Jahre – bei medizinischer Notwendigkeit und/oder Änderung der Diagnose sogar in kürzeren Abständen – eine Vorsorgeleistung im anerkannten Kurort zu.

Die Offene Badekur kennt man unter vielen Namen, wie z.B. freie Badekur, ambulante Badekur, ambulante Vorsorgekur oder auch nur einfach “klassische Badekur”.

Bei der Vorsorgekur steht die Prävention von Krankheiten im Vordergrund. Diese können sich bereits anbahnen oder eine mögliche, in der Zukunft auftretende Folge anderer Leiden sein.

Die ambulante Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahme setzt einen genehmigten Kurantrag bei Ihrer Krankenkasse voraus. Von dieser erhalten Sie einen sogenannten Badearztschein für die Konsultation eines Badearztes am Kurort und einen Kurmittel- bzw. Bäderscheck.

Der Weg bis zur Genehmigung einer Kur durch die Krankenkasse ist oft kompliziert und langwierig. Damit die Krankenkasse dem Antrag auf Kur bewilligt, muss Folgendes gegeben sein:

Für die Beantragung gibt es zwei Wege. Bevorzugt begeben Sie sich zu Ihrer Hausarztpraxis. Dort wird man für Sie einen Antrag bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse stellen.

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Badekur in Bad Füssing

Therapie Therme eins
Wann ist mit einer Wirkung der Behandlungen zu rechnen?

Die Regelzeit für eine ambulante Reha beträgt 3 Wochen oder genauer 15 Therapietage. Bei den Rentenversicherungsträgern findet die Reha täglich an 5 Tagen in der Woche (von Montag bis Freitag) statt, bei den anderen Kostenträgern (gesetzliche und private Krankenkassen, BG etc.)