Freuen Sie sich darauf, in Zukunft wieder mit Zuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse im legendären Bad Füssinger Thermal-Heilwasser zu baden.
Jeder gesetzlich Versicherte, bei dem die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, hat Anspruch auf eine Badekur, die alle drei Jahre (ambulant) erneut beantragt werden kann.
Eine ambulante Badekur kann alle drei Jahre beantragt werden, bei medizinischer Notwendigkeit auch öfter.
WAS TUN WENN DIE KUR ABGELENT WURDE ? Die Genehmigung der ambulanten Kur bzw. Badekur in Bad Füssing erfolgt durch…
Die ambulante Badekur ist künftig durch eine Gesetzesänderung wieder eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen!
Die Regelzeit für eine ambulante Reha beträgt 3 Wochen oder genauer 15 Therapietage. Bei den Rentenversicherungsträgern findet die Reha täglich an 5 Tagen in der Woche (von Montag bis Freitag) statt, bei den anderen Kostenträgern (gesetzliche und private Krankenkassen, BG etc.)
Freuen Sie sich darauf, in Zukunft wieder mit Zuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse im legendären Bad Füssinger Thermal-Heilwasser zu baden.
Arzt und Versicherter füllen die Unterlagen gemeinsam aus. Beim Beantragen der Kur muss der Arzt begründen, warum genau sie nötig ist. Je ausgefeilter der Antrag, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Kasse zustimmt. Wichtig ist, darin nicht eine Sammlung an Beschwerden aufzulisten, sondern sich auf ein Hauptsymptom zu konzentrieren. Der ausgefüllte Antrag wird anschließend bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eingereicht. Die Krankenkasse ist unabhängig davon, ob jemand sozialversicherungspflichtig oder freiwillig versichert ist, zuständig. Das gilt auch für mitversicherte Partner oder Kinder sowie für Rentner, Arbeitslose und Selbstständige.
„Meine individuelle Auszeit im Thermalresort Köck in Bad Füssing. Weil meine Gesundheit mir am Herzen liegt.

