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Über uns

Haben Sie mit Ihrer Krankenkasse gesprochen?.

FÜR IHREN KURANTRAG BESUCHEN SIE ZUNÄCHST EINEN ORTHOPÄDEN ODER IHREN HAUSARZT, WELCHER DIE ANREGUNG EINER BADEKUR AUSFÜLLT.

Das Thermalwasser der Therme, mit der wir direkt verbunden sind, verdankt seine Wirkung besonderen Inhaltsstoffen, nämlich Mineralien und Spurenelementen wie Schwefel, Kohlensäure oder Radon, welche über die Haut aufgenommen werden. Je nach Zusammensetzung und Konzentration der Inhaltsstoffe hilft es bei verschiedenen Leiden von Muskelverspannungen über Hautleiden bis zu Rheumatismus.

Ankommen und wohlfühlen. Das Thermalresort Köck bietet seinen Gästen alles was das Herz begehrt. Von gemütlichen, modernen Zimmern über ein reichhaltiges Frühstücksbuffet – bei uns bleibt kein Wunsch ungehört.

Das modernes Lebensgefühl verbunden mit den unaufdringlichen, elegant eingerichteten Hotelappartements lassen einen auf aktuelle Technik nicht verzichten. Klimaanlage, automatische Be- und Entlüftung aller Räume, großzügige HD-Fernseher mit SKY-Fußball, Highspeed WLAN am Zimmer und ein schlüsselfreies Chipsystem, mit dem Sie vom Zimmer über einen 90 m kurzen (mit Tageslicht gestalteten) Bademantelgang direkt in die Therme 1 und in den Saunahof gelangen und auch dort können Sie dann bargeldlos Ihre Leistungen buchen.

Für manche sind Vorsorge-Kuren ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitssystems. Als Vorsorgemaßnahme sind Kuren alle drei Jahre möglich. Sie sind seit 2021 eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Bei der Vorsorgekur steht die Prävention von Krankheiten im Vordergrund. Diese können sich bereits anbahnen oder eine mögliche, in der Zukunft auftretende Folge anderer Leiden sein. In § 23 SGB V, der die medizinischen Vorsorgeleistungen regelt, sind die ambulanten und stationären Vorsorgemaßnahmen vorgesehen.

Entscheidend ist, ob der untersuchende Arzt begründen kann, dass eine der oben genannten Bedingungen erfüllt wird. Schließlich kommt es auch auf die Krankenkasse an. Sie muss die Kostenübernahme genehmigen und darf hierzu die Akten einsehen oder sogar eigene Untersuchungen anstellen. Lehnt sie ab, stehen Ihnen weiter Türen offen .

Eines ist klar: Anspruch auf die Badekur haben alle gesetzlich Versicherten, wenn es medizinisch geboten ist. Sie sind in Deutschland gesetzlich krankenversichert? Unabhängig vom Alter, ob berufstätig oder im Rentenalter haben Sie alle drei Jahre einen Rechtsanspruch auf eine ambulante Vorsorgemaßnahme nach § 23 SGB V (Badekur) in einem anerkannten Kurort wie Bad Füssing.

 

Das die Badekur einer Schwächung der Gesundheit vorbeugt und dazu beiträgt, eine bald drohende Erkrankung des Patienten abzuwenden, Krankheiten verhütet werden können oder deren Verschlimmerung vermieden werden kann sich dadurch Pflegebedürftigkeit vermeiden lässt.
Besser haben es Versicherte, deren Krankenkasse freiwillig einen Zuschuss für ambulante Kuren gewährt. Dafür ist zwar ebenfalls ein ärztliches Attest notwendig, aus dem hervor geht, warum die Behandlung medizinisch notwendig ist. Es muss sich aber nicht um einer der vier Bedingungen handeln, die oben genannt sind. Ist dies geklärt, darf der Patient auf Kosten der Krankenkasse medizinische Leistungen ambulant in Anspruch nehmen. Das heißt: der Versicherte zahlt seine Übernachtungen und die Verpflegung selbst, während die Kosten der Behandlung erstattet werden. Außerdem erhält er Zuschüsse für seine übrigen Kosten. Laut Gesetz kann die Kasse bis 13 Euro täglich auszahlen.

In der Regel dauert die Kur maximal drei Wochen, bei Kindern sind Aufenthalte bis sechs Wochen möglich.

Ambulante Vorsorge-Kuren können alle drei Jahre in Anspruch genommen werden, wenn es medizinisch notwendig ist. Nicht übernommen werden von der Kasse die normalerweise fälligen Zuzahlungen des Patienten. Diese gelten auch bei Kuraufenthalten. So sind grundsätzlich zehn Euro für die Verschreibung zu zahlen, bei einer Heilbad-Behandlungen sind außerdem 10% der anfallenden Kosten vom Versicherten zu tragen.

Sollten Sie einen stationären Kuraufenthalt benötigen, müssen Sie sich auf ein längeres Prüfungsverfahren einstellen. Diese werden von der Krankenkasse nur dann bezahlt, wenn es medizinisch erforderlich ist. Dafür ist immer eine Einzelfall-Entscheidung notwendig, die von der Krankenkasse und dem medizinischen Dienst geprüft wird. Hier hilft auch eine Krankenkasse mit vielen Zusatzleistungen nicht weiter.

Eine ambulante Badekur in Bad Füssing: Medizinische Vorsorgemaßnahmen in den Heilbädern sind wieder zu Pflichtleistungen der Krankenkassen geworden. Das hat die alte Bundesregierung nach mehr als zwei Jahrzehnten des Bemühens von Heilbädern, Politikern und Medizinern bereits im Juni 2021 beschlossen.