Eine ambulante Badekur kann alle drei Jahre beantragt werden, bei medizinischer Notwendigkeit auch öfter.
Bad Füssing Therme
Freuen Sie sich darauf, in Zukunft wieder mit Zuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse im legendären Bad Füssinger Thermal-Heilwasser zu baden.
Arzt und Versicherter füllen die Unterlagen gemeinsam aus. Beim Beantragen der Kur muss der Arzt begründen, warum genau sie nötig ist. Je ausgefeilter der Antrag, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Kasse zustimmt. Wichtig ist, darin nicht eine Sammlung an Beschwerden aufzulisten, sondern sich auf ein Hauptsymptom zu konzentrieren. Der ausgefüllte Antrag wird anschließend bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eingereicht. Die Krankenkasse ist unabhängig davon, ob jemand sozialversicherungspflichtig oder freiwillig versichert ist, zuständig. Das gilt auch für mitversicherte Partner oder Kinder sowie für Rentner, Arbeitslose und Selbstständige.
Müde vom Alltag? Rückenschmerzen von der Gartenarbeit? Nach einer Wirbelsäulenerkrankung Wassergymnastik zur Gesundwerdung? Oder einfach nur auf der Suche nach Erholung und Entspannung?
Bei einer ambulanten Vorsorgeleistung können Sie einen anerkannten Kurort frei auswählen. Das Thermalresort Köck liegt direkt an der Therme 1, den Sie bequem in unserem unterirdischen und beheizten Bademantelgang von Ihrem Zimmer aus erreichen können, hat täglich von vormittags bis abends für Sie geöffnet.
Gemeinsam mit dem Arzt füllen Sie den Kurantrag für eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme aus. Anschließend reichen Sie den Antrag bei Ihrem zuständigen Kostenträger (Kranken- oder Rentenversicherung, Beihilfestelle) ein.