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Was tun wenn die Kur abgelehnt wurde

Badekur Thermalresort

WAS TUN WENN DIE KUR ABGELENT WURDE ?

Die Genehmigung der  ambulanten Kur bzw. Badekur in Bad Füssing erfolgt durch die zuständige gesetzliche Krankenkasse. – Was tun wenn die Kur abgelehnt wurde ?

Der Weg bis zur Genehmigung einer ambulanten Kur durch die Krankenkasse ist ganz einfach und mit wenig Aufwand verbunden. Damit die Krankenkasse dem Antrag auf Kur grünes Licht gibt, muss Folgendes gegeben sein:

Die Kur wurde abgelent ? Dann Widerspruch einlegen

by Günter Köck

Etwaige Argumente des Sachbearbeiters der Krankenkasse wegen bestimmter Voraussetzungen wie z.B. vorangegangene Therapien am Heimatort sind im Gesetz nicht vorgesehen und führen somit ins Leere. Sollte jedoch trotzdem von Seiten Ihrer Kasse so argumentiert werden, empfehlen wir einen Widerspruch zum Bescheid innerhalb der Frist (regulär vier Wochen). Sollte die Kasse trotzdem bei der Ablehnung des Kurantrags bleiben, dann ist das Sozialgericht die nächste Anlaufstelle. Klagen sind dort regulär ohne Kosten für die Versicherten.

Sie sind in Deutschland gesetzlich krankenversichert. Unabhängig vom Alter, ob berufstätig oder im Rentenalter haben Sie alle drei Jahre einen Rechtsanspruch auf eine ambulante Vorsorgemaßnahme nach § 23 SGB V (Badekur) in einem anerkannten Kurort wie Bad Füssing. Das Sozialgesetzbuch verlangt keinerlei weitere Voraussetzungen. Etwaige Argumente des Sachbearbeiters der Krankenkasse wegen bestimmter Voraussetzungen wie z.B. vorangegangene Therapien am Heimatort sind im Gesetz nicht vorgesehen und führen somit ins Leere.

Widerspruch – Dafür haben Sie einen Monat Zeit. Die Frist beginnt in der Regel drei Tage, nachdem das Schreiben abge­sendet wurde.

Sollte jedoch trotzdem von Seiten Ihrer Kasse so argumentiert werden, empfehlen wir einen Widerspruch zum Bescheid innerhalb der Frist (regulär vier Wochen). Sollte die Kasse trotzdem bei der Ablehnung des Kurantrags bleiben, dann ist das Sozialgericht die nächste Anlaufstelle. Klagen sind dort regulär ohne Kosten für die Versicherten.

Wider­spruch

Lehnt die Kasse die Kosten­erstattung ab, sollten Sie der Entscheidung unbe­dingt widersprechen. Dafür haben Sie einen Monat Zeit. Die Frist beginnt in der Regel drei Tage, nachdem das Schreiben abge­sendet wurde.

Fordern Sie das Gutachten des Medizi­nischen Dienstes an. Es kann wichtige Anhalts­punkte liefern, um den Wider­spruch zu begründen.

Schi­cken Sie Ihren Wider­spruch am besten per Einschreiben mit Rück­schein. Schreiben Sie, gegen welchen Bescheid Sie sich wehren, warum Sie nicht einverstanden sind und dass Sie beantragen, den Ablehnungs­bescheid aufzuheben. Erklären Sie Ihre persönliche und gesundheitliche Situation. Verdeutlichen Sie etwa, dass Therapien am Wohn­ort nicht ausreichen.

Klage

Wird auch Ihr Wider­spruch abge­lehnt, haben Sie einen Monat Zeit, um dagegen zu klagen. Gerichts­gebühren fallen in der ersten Instanz nicht an.

Der Weg bis zur Genehmigung einer ambulanten Kur durch die Krankenkasse ist ganz einfach und mit wenig Aufwand verbunden.

by Günter Köck

Sie sind in Deutschland gesetzlich krankenversichert. Unabhängig vom Alter, ob berufstätig oder im Rentenalter haben Sie alle drei Jahre einen Rechtsanspruch auf eine ambulante Vorsorgemaßnahme nach § 23 SGB V (Badekur) in einem anerkannten Kurort wie Bad Füssing. Das Sozialgesetzbuch verlangt keinerlei weitere Voraussetzungen. Etwaige Argumente des Sachbearbeiters der Krankenkasse wegen bestimmter Voraussetzungen wie z.B. vorangegangene Therapien am Heimatort sind im Gesetz nicht vorgesehen und führen somit ins Leere. Sollte jedoch trotzdem von Seiten Ihrer Kasse so argumentiert werden, empfehlen wir einen Widerspruch zum Bescheid innerhalb der Frist (regulär vier Wochen). Sollte die Kasse trotzdem bei der Ablehnung des Kurantrags bleiben, dann ist das Sozialgericht die nächste Anlaufstelle. Klagen sind dort regulär ohne Kosten für die Versicherten.

Zudem haben wir alles, was für eine ambulante Kur gebraucht wird. Der Bademantelgang zur benachbarten Therme eins erschließt unseren Gästen ganz bequem die erforderlichen medizinischen Leistungen. Ganz ohne Umwege oder ins Freie zu gehen, erreichen Sie über den Bademantelgang zuerst die Kurarztpraxis Dr. Haßfurter/Dr. v. Moreau. Dort erhalten Sie ein Rezept für die Behandlungen. Diese geben Sie noch im gleichen Gebäude am dortigen Terminschalter ab. Die Behandlungen wie Massage, Fango, Gymnastik oder Heißluft werde wiederum in die Gebäude der Therme eins durchgeführt. Während der Kur können Sie also auf dem Weg zu den Behandlungen oder auf dem Rückweg gleich die Thermalbäder nehmen. Diese werden ebenfalls von der Kasse übernommen. Den Gästen des Thermalresort Köck stehen die zehn Thermalbecken der Therme eins ständig zur Verfügung. Sie selber entscheiden über die Häufigkeit du die Dauer der Nutzung der Bäder.

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