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Offene Badekur abgelehnt

Wir empfehlen einen Widerspruch innerhalb von vier Wochen mit dem folgenden Text:
Badekur abgelehnt

Auch wenn die offene Badekur abgelehnt wurde, gehört sie wieder zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen zählt, kann es in einigen Fällen zu einer Ablehnung der Badekur kommen. Als einzige Begründung könnte die Krankenkasse anführen, daß die Behandlungsmöglichkeiten am Wohnort nicht ausgeschöpft wurden.

Wir empfehlen einen Widerspruch innerhalb von vier Wochen mit dem folgenden Text:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihren Ablehnungsbescheid für die ambulante Vorsorgemaßnahme am Kurort vom .. .. …. habe ich erhalten. Ich bin mit der Ablehnung meines Kurantrages nicht einverstanden.

Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihre Ablehnung vom 22.05.2023 für meinen Antrag auf eine ambulante Vorsorgemaßnahme nach § 23,2 SGB V ein.

Aufgrund der besonders hohen Anforderungen im häuslichen Umfeld war es mir aus persönlichen Gründen nicht möglich, die erforderlichen Heilmittel in meiner Region anzuwenden. Gerade der Ortswechsel nach Bad Füssing wird mich aus den häuslichen Strukturen herauslösen und mir Luft für die Anwendung der dringend erforderlichen Heilmittel geben. Ich gehe davon aus, daß Sie mir zur Seite stehen werden und ich wieder zu Kräften kommen kann.“

Eine offene Badekur in Bad Füssing: Medizinische Vorsorgemaßnahmen in den Heilbädern sind wieder zu Pflichtleistungen der Krankenkassen geworden. Das hat die alte Bundesregierung nach mehr als zwei Jahrzehnten des Bemühens von Heilbädern, Politikern und Medizinern bereits im Juni 2021 beschlossen.

Wichtig ist, Sie sind in Deutschland gesetzlich krankenversichert. Unabhängig vom Alter, ob berufstätig oder im Rentenalter haben Sie alle drei Jahre einen Rechtsanspruch auf eine ambulante Vorsorgemaßnahme nach § 23 SGB V (Badekur) in einem anerkannten Kurort wie Bad Füssing.

…in § 23 SGB V, der die medizinischen Vorsorgeleistungen ( offene Badekur ) regelt, sind die ambulanten und stationären Vorsorgemaßnahmen vorgesehen.

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