Die ärztliche Behandlung erfolgt bei einem Badearzt gegen Vorlage des Badearztscheins. Dem Badearzt obliegt die notwendige Verordnung der Heilmittel und Ihre medizinische Überwachung und Betreuung während der Maßnahme der Badekur in Bad Füssing. Nach Besuch des Badearztes erhalten Sie bei uns Ihren Behandlungsplan und begleichen Ihren Eigenanteil.
Ihr Hausarzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der “ambulanten Vorsorgeleistung” und leitet den Kurantrag für die freie Badekur an Ihre gesetzliche Krankenkasse wie z.B. die AOK oder DAK zur Überprüfung weiter. Nach Genehmigung erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Kostenübernahmebescheinigung in Form eines Badearzt- oder Kurarztscheins. Sodann vereinbaren Sie mit uns einen Termin für Ihren Kuraufenthalt in unserem Thermalresort Köck mit Bademantelgang in die Therme1 inkl. Arztpraxis und Massageabteilung.
Die Offene Badekur kennt man unter vielen Namen, wie z.B. freie Badekur, ambulante Badekur, ambulante Vorsorgekur oder auch nur einfach “klassische Badekur”. Die heute offiziell korrekte Bezeichnung ist : “Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten”, wie Bad Füssing.
Ambulante Vorsorgeleistung in Bad Füssing
Wie immer man auch die Badekur nennen mag, sie kann auf eine lange Tradition zurück blicken und ist auch heute noch eine der beliebtesten “Kurformen”. Geschätzt wird sie von den Kurgästen, weil sie oft eine ideale Kombination aus Kur, Urlaub und Gesundheit bietet. Dabei dauert die Badekur im Regelfall drei Wochen und bietet grundsätzlich freie Terminwahl, was gegenüber anderen Kuren ein entscheidender Vorteil ist. Sie können also für Ihren Kur-Aufenthalt genau den Zeitraum selbst wählen, der für Sie am besten geeignet ist, um sich um die eigene Gesundheit zu kümmern.
Sie und Ihr Hausarzt wählen den z.B. Ort Bad Füssing aus.
…Freuen Sie sich darauf, in Zukunft wieder mit Zuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse im Thermalresort / Therme 1 zu baden.
Ambulante Vorsorgeleistungen
Eine ambulante Badekur kann alle drei Jahre beantragt werden, bei medizinischer Notwendigkeit auch öfter.
Die Kasse übernimmt die Kurarztkosten, einen Großteil der Kosten der medizinischen Anwendungen und gibt für Übernachtung und Verpflegung in der Regel einen Zuschuss.
Ambulante Vorsorgeleistungen
Eine ambulante Badekur kann alle drei Jahre beantragt werden, bei medizinischer Notwendigkeit auch öfter.
Die Kasse übernimmt die Kurarztkosten, einen Großteil der Kosten der medizinischen Anwendungen und gibt für Übernachtung und Verpflegung in der Regel einen Zuschuss.