Arzt und Versicherter füllen die Unterlagen gemeinsam aus. Beim Beantragen der Kur muss der Arzt begründen, warum genau sie nötig ist. Je ausgefeilter der Antrag, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Kasse zustimmt. Wichtig ist, darin nicht eine Sammlung an Beschwerden aufzulisten, sondern sich auf ein Hauptsymptom zu konzentrieren. Der ausgefüllte Antrag wird anschließend bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eingereicht. Die Krankenkasse ist unabhängig davon, ob jemand sozialversicherungspflichtig oder freiwillig versichert ist, zuständig. Das gilt auch für mitversicherte Partner oder Kinder sowie für Rentner, Arbeitslose und Selbstständige.
Ambulante Vorsorge
Die ambulante Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahme setzt einen genehmigten Kurantrag bei Ihrer Krankenkasse voraus. Von dieser erhalten Sie einen sogenannten Badearztschein für die Konsultation eines Badearztes am Kurort und einen Kurmittel- bzw. Bäderscheck.
Für die Beantragung gibt es zwei Wege. Bevorzugt begeben Sie sich zu Ihrer Hausarztpraxis. Dort wird man für Sie einen Antrag bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse stellen.
Somit ist die offene Badekur eine optimale Kombination zwischen Kur und Urlaub und bietet Kurgästen ein Höchstmaß an Flexibilität.
Bei einer ambulanten Vorsorgeleistung können Sie einen anerkannten Kurort frei auswählen. Das Thermalresort Köck liegt direkt an der Therme 1, den Sie bequem in unserem unterirdischen und beheizten Bademantelgang von Ihrem Zimmer aus erreichen können, hat täglich von vormittags bis abends für Sie geöffnet.