2024 Thermalresort KÖCK
Badekur hier
Auszeit
Die Regelzeit für eine ambulante Reha beträgt 3 Wochen oder genauer 15 Therapietage. Bei den Rentenversicherungsträgern findet die Reha täglich an 5 Tagen in der Woche (von Montag bis Freitag) statt, bei den anderen Kostenträgern (gesetzliche und private Krankenkassen, BG etc.)
Möchten Sie endlich mal wieder eine persönliche Auszeit nehmen, und nur das tun, was Ihnen guttut? Dann ist das Thermalresort das richtige Ziel.
Eine ambulante Badekur kann alle drei Jahre beantragt werden, bei medizinischer Notwendigkeit auch öfter.
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Badekur erfolgreich beantragen Voraussetzung & Kosten
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Ihr Weg zur Badekur
Jeder gesetzlich Versicherte, bei dem die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, hat Anspruch auf eine Badekur, die alle drei Jahre (ambulant) erneut beantragt werden kann.
Wir empfehlen einen Widerspruch innerhalb von vier Wochen mit dem folgenden Text:
Ihr Weg zur erfolgreichen Badekur im Thermalresort in Bad Füssing
Die Genehmigung der ambulanten Kur bzw. Badekur in Bad Füssing erfolgt durch die zuständige gesetzliche Krankenkasse.
Mit Ihrem Hausarzt sprechen und eine von ihm die Badekur beantragen lassen. Auch ist eine Beantragung direkt bei der Kasse möglich.
Bei einer ambulanten Vorsorgemaßnahme kann der Patient die Therapieeinrichtung mit dem Arzt weitgehend frei wählen.
Gemeinsam mit dem Arzt füllen Sie den Kurantrag für eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme aus.
Gemeinsam mit dem Arzt füllen Sie den Kurantrag für eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme aus. Anschließend reichen Sie den Antrag bei Ihrem zuständigen Kostenträger (Kranken- oder Rentenversicherung, Beihilfestelle) ein.
Bei einer ambulanten Rehabilitationmaßnahme werden die Kosten vollständig übernommen. Die Eigenbeteiligung liegt bei 10 Euro pro Tag. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Absatz 2 SGB V in anerkannten Kurorten werden 100% der Kurarzt-Kosten und 90% der Kurmittel übernommen.
Die ambulante Badekur ist künftig durch eine Gesetzesänderung wieder eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen!
Die Regelzeit für eine ambulante Reha beträgt 3 Wochen oder genauer 15 Therapietage. Bei den Rentenversicherungsträgern findet die Reha täglich an 5 Tagen in der Woche (von Montag bis Freitag) statt, bei den anderen Kostenträgern (gesetzliche und private Krankenkassen, BG etc.)
Freuen Sie sich darauf, in Zukunft wieder mit Zuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse im legendären Bad Füssinger Thermal-Heilwasser zu baden.
Wir möchten Sie für eine offene Badekur in Bad Füssing begeistern, mit unserem Bademantelgang in die Therme, Saunahof, Arztpraxis, Massagepraxis im Thermalresort Köck. Voraussetzung zu einer offenen Badekur durch die gesetzlichen Krankenkassen.
Näher geht es nicht – wir sind durch einen Bademantelgang an die Infrastruktur zur Therme verbunden. Hier finden Sie den Zugang zu allen Bereichen ( Badearzt, Massage, etc. )
Eine ambulante Badekur kann alle drei Jahre beantragt werden, bei medizinischer Notwendigkeit auch öfter.
Müde vom Alltag? Rückenschmerzen von der Gartenarbeit? Nach einer Wirbelsäulenerkrankung Wassergymnastik zur Gesundwerdung? Oder einfach nur auf der Suche nach Erholung und Entspannung?
Möchten Sie endlich mal wieder eine persönliche Auszeit nehmen, und nur das tun, was Ihnen guttut? Dann ist das Thermalresort das richtige Ziel.