Beantragen der offenen Badekur – Wie?
Eine offene Badekur. Medizinische Vorsorgemaßnahmen in den Heilbädern sind wieder zu Pflichtleistungen der Krankenkassen geworden. Das hat der Bundestag nach mehr als zwei Jahrzehnten des Bemühens von Heilbädern, Politikern und Medizinern bereits im Jahr 2021 beschlossen. Die Entscheidung gilt als Meilenstein: Bisher war es der individuellen – und bisweilen schwer nachzuvollziehenden – Entscheidung der Kassen überlassen, ob sie einem Kurantrag zustimmen oder ihn ablehnen.
Die „ambulante Vorsorgekur“, umgangssprachlich oft als offene Badekur bezeichnet, ist eine ideale Möglichkeit, Ihre persönliche Auszeit zu nehmen und sich zu erholen. Am besten in einem 4 Sterne Hotel das direkt an die Therme angebunden ist. Im Bademantelgang direkt in die Therme. Mit unserer Checkliste zeigen wir Ihnen die einzelnen Schritte für einen erfolgreichen Antrag zur Badekur.
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Was macht das Thermalwasser mit meinem Kreislauf? Das Bad Füssing Thermalwasser führt zur Weitung der Gefäße. Dadurch verringert sich die Fließgeschwindigkeit in den Adern. Somit senkt sich der Blutdruck auf natürliche Weise, ganz ohne ein industrielles Medikament. Dies garantiert einen guten Schlaf.
Warum soll ich nur 20 bis 30 Minuten im Thermalwasser bleiben und dann eine Ruhepause bis zum nächsten Badedurchgang machen? Die Wärme des Wassers wird beim Baden in den ganzen Körper eingetragen. Anstatt über die Körperoberfläche die eigene Wärme von ständig gut 100 Watt abgegeben zu können, dringt sogar noch zusätzliche Wärme ein. Die Oberfläche des Kopfes ist für die Kühlung zu klein. Damit der Kreislauf nicht überanstrengt wird, ist eine Badeunterbrechung nach 20 bis 30 Minuten sinnvoll. Dies kann beliebig wiederholt werden.
Mit Ihrem Hausarzt sprechen und Bescheinigung für die Kur Notwendigkeit einholen.
Der Hausarzt leitet den Kur-Antrag bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein.
Die Krankenkasse prüft den Kurantrag und genehmigt diesen im Idealfall.
Die ärztliche Behandlung erfolgt bei einem Badearzt gegen Vorlage des Badearztscheins. Dem Badearzt obliegt die notwendige Verordnung der Heilmittel und Ihre medizinische Überwachung und Betreuung während der Maßnahme der Badekur in Bad Füssing. Nach Besuch des Badearztes erhalten Sie bei uns Ihren Behandlungsplan und begleichen Ihren Eigenanteil.
Ihr Hausarzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der “ambulanten Vorsorgeleistung” und leitet den Kurantrag für die freie Badekur an Ihre gesetzliche Krankenkasse wie z.B. die AOK oder DAK zur Überprüfung weiter. Nach Genehmigung erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Kostenübernahmebescheinigung in Form eines Badearzt- oder Kurarztscheins. Sodann vereinbaren Sie mit uns einen Termin für Ihren Kuraufenthalt in unserem Thermalresort Köck mit Bademantelgang in die Therme1 inkl. Arztpraxis und Massageabteilung.
Die ambulante Badekur, oft auch als »ambulante Vorsorgeleistung« (§23 und 24 SGB V) bezeichnet, ist eine Maßnahme, die von Versicherten in Anspruch genommen wird, bei denen eine intensive stationäre Rehabilitation noch nicht notwendig, aber ein komplexes Therapieprogramm über drei Wochen der Gesundheit förderlich ist.
Die ambulante Vorsorgemaßnahme (Badekur) setzt einen genehmigten Kurantrag bei Ihrer Krankenkasse voraus. Von dieser erhalten Sie einen sogenannten Badearztschein für die Konsultation eines Badearztes am Kurort und einen Kurmittel- bzw. Bäderscheck. Bei Vorlage dieser Kostenübernahme können wir die Kosten für die Heilmittel mit Ihrer Krankenkasse direkt verrechnen.Es bleibt lediglich ein Eigenanteil von 10%. Als freiwillige Leistung einer gesetzlichen Krankenkasse ist ein Zuschuss für Unterkunft/Verpflegung möglich.
Die ambulante Vorsorgeleistung Bad Füssing kann grundsätzlich alle drei Jahre in Anspruch genommen werden. Bei medizinischer Notwendigkeit kann Ihre Krankenkasse die Durchführung dieser Maßnahme auch zu einem früheren Zeitpunkt gewähren.