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Therapie im Thermalresort

Ihr behandelnder Arzt bescheinigt nach einem Gespräch die medizinische Notwendigkeit einer ambulanten Vorsorgeleistung. Je nach Krankheitszustand empfiehlt er einen ambulanten Aufenthalt.

Der Weg bis zur Genehmigung einer Kur durch die Krankenkasse ist recht einfach und gar nicht mit vielen Hürden verbunden. Damit die Krankenkasse dem Antrag auf Kur grünes Licht gibt, muss Folgendes gegeben sein:
Voraussetzung ambulante Kur: Sie sind in Deutschland gesetzlich krankenversichert und hatten schon seit drei Jahren keine ambulante Vorsorgemaßnahme (Badekur) mehr. Andere Belange haben keinerlei Einfluß auf die Genehmigungsfähigkeit. Es spielt also keine Rolle, ob man noch im Erwerbsleben steht oder schon Ruhestand ist, ob man am Wohnort schon öfters Therapien durchführen hat lassen oder nicht. Das Sozialgesetzbuch macht hier keine Vorgaben.
Entstehende Krankheiten bereits in einem möglichst frühzeitigen Stadium zu erkennen, diagnostizieren und behandeln zu können, ist das Ziel der Vorsorge- oder auch Früherkennungsuntersuchungen. Gesetzlich Versicherte haben je nach Alter und Geschlecht regelmäßig Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen.

Kur Bad Füssing
Kur Bad Füssing

Der Antrag auf ambulanten Kur in Bad Füssing wird allein darauf hin geprüft, ob er inhaltlich korrekt ist und die egtegtletze Maßnahme schon mindestens drei Jahre zurückliegt

…der Weg bis zur Genehmigung einer Kur durch die Krankenkasse ist recht einfach und gar nicht mit vielen Hürden verbunden!

Vorsorge Gesundheit : Bad Füssings Medizin-Kompetenz für Ihre Gesundheit: Mit medizinischen Badekuren schöpfen Sie aus der Quelle der Gesundheit – in vielen Fällen mit Zuschüssen durch die Krankenkassen. Bad Füssing gilt heute als Deutschlands größtes Therapiezentrum zur Behandlung von Erkrankungen am Bewegungsapparat.
An der Wirksamkeit einer medizinischen Badekur oder der Kompaktkur in Bad Füssing haben auch die aktuellen Gesundheitsreformen nichts geändert. Nutzen Sie also Bad Füssings Medizin-Kompetenz für Ihre Gesundheit – in vielen Fällen mit Zuschüssen durch die gesetzlichen Krankenkassen.
Als Vorsorgeleistung kann alle drei Jahre eine bis zu drei wöchige ambulante Badekur in Bad Füssing beantragt werden, bei medizinischer Indikation sogar noch öfter. Stationäre Vorsorge oder Rehabilitation hingegen bedeuten einen dreiwöchigen Aufenthalt zur Wiederherstellung z.B. nach Operationen oder zur Vermeidung chronischer Probleme.

Kur Bad Füssing
Kur Bad Füssing