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Die ambulante Vorsorgemaßnahme setzt einen genehmigten Kurantrag bei Ihrer Krankenkasse voraus.

Die ambulante Vorsorgemaßnahme setzt einen genehmigten Kurantrag bei Ihrer Krankenkasse voraus.

Bei der Vorsorgekur steht die Prävention von Krankheiten im Vordergrund. Diese können sich bereits anbahnen oder eine mögliche, in der Zukunft auftretende Folge anderer Leiden sein. In § 23 SGB V, der die medizinischen Vorsorgeleistungen regelt, sind die ambulanten und stationären Vorsorgemaßnahmen vorgesehen.
Der Weg bis zur Genehmigung einer Kur durch die Krankenkasse ist ganz einfach und mit wenig Aufwand verbunden. Damit die Krankenkasse dem Antrag auf Kur grünes Licht gibt, muss Folgendes gegeben sein:
Sie sind in Deutschland gesetzlich krankenversichert. Unabhängig vom Alter, ob berufstätig oder im Rentenalter haben Sie alle drei Jahre einen Rechtsanspruch auf eine ambulante Vorsorgemaßnahme nach § 23 SGB V (Badekur) in einem anerkannten Kurort wie Bad Füssing.

Kur Bad Füssing

Möchten Sie endlich mal wieder eine persönliche Auszeit nehmen, und nur das tun, was Ihnen guttut? Dann ist das Thermalresort das richtige Ziel.

Kur Bad Füssing

Noch bis vor einigen Jahren waren ambulante und stationäre Vorsorgeleistungen als Pflichtleistung fest in den Gesetzesbüchern verankert. In den Gesundheitsreformen der 1990er verschwand der entsprechende Passus – mit weitreichenden Folgen für die Menschen und die Heilbäder und Kurorte. Denn die dringend benötigten Auszeiten zur Stärkung von Körper und Geist fehlten und sorgten verstärkt für Arbeitsausfälle und längere Krankheitsphasen. Die Heilbäder und Kurorte verloren zahlreiche Gäste und damit auch die Umsätze, die für die Erhaltung der kurspezifischen Einrichtungen dringend benötigt werden.

Die ambulante Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahme setzt einen genehmigten Kurantrag bei Ihrer Krankenkasse voraus. Von dieser erhalten Sie einen sogenannten Badearztschein für die Konsultation eines Badearztes am Kurort und einen Kurmittel- bzw. Bäderscheck. Bei Vorlage dieser Kostenübernahme können wir die Kosten für die Heilmittel in der Regel mit Ihrer Krankenkasse direkt verrechnen. Jedoch müssen Sie auch hier Ihren Eigenanteil vor Ort bezahlen. Als freiwillige Leistung einer gesetzlichen Krankenkasse ist ein Zuschuss für Unterkunft/Verpflegung möglich. Eine vorherige Nachfrage mit Ihrer Krankenkasse ist in jedem Fall erforderlich.

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Kur Bad Füssing
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Genießen können ist eine Eigenschaft, die dem Körper und der Seele zu Ausgeglichenheit und Erholung verhilft. Ein schöner Tag im Thermalresort Köck beginnt mit einem gesunden und abwechslungsreichen Frühstück. Lassen Sie sich jeden Wunsch von den Augen ablesen. Egal ob es ein 5-Minuten-Ei, ein Vollkornbrot mit schmelzender Butter oder ein Glas Orangensaft sein darf. Ihr Tag in der Therme 1 soll von Anfang an richtig gut beginnen.
Unser familiengeführtes Hotel mit Bademantelgang zur Therme eins bietet verschiedene Kategorien an Einbett-, TWIN- und Doppelzimmern an. Als Hotel für Frühstücksgenießer haben wir in fast allen Zimmern (außer EZ Komfort) auch eine Kochnische integriert.
Alle Zimmer verfügen über Highspeed-Internet, Smart-TV, Balkon, sanfte Klimaanlage und Bademäntel sowie Liegetücher für Ihren Thermalaufenthalt. Gerade für das Fango sind die 140cm langen Duschtücher zum mitnehmen in den Behandlungsbereich der Therme eins sehr von Vorteil. Gleich nach den Behandlungen ruhen Sie in der Therme oder begeben sich ins eigene Hotelzimmer zurück.

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