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Wer bekommt eine ambulante Badekur?

Jeder gesetzlich Versicherte, bei dem die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, hat Anspruch auf eine Badekur, die alle drei Jahre (ambulant) erneut beantragt werden kann.

Badekur Bad Füssing Paar entspannung

Ihr gutes Recht auf Gesundheit In Deutschland haben alle gesetzlich Krankenversicherten grundsätzlich alle drei Jahre einen Anspruch auf eine ambulante Vorsorgemaßnahme nach Sozialgesetzbuch (SGB) V § 23 Abs. 2. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme medizinisch notwendig ist – etwa um einer Verschlimmerung von Beschwerden vorzubeugen.

Dauer und Ort Die Maßnahme wird in einem staatlich anerkannten Kurort wie Bad Füssing durchgeführt. Eine Kur dauert in der Regel drei Wochen, der Mindestaufenthalt für einen nachhaltigen Erfolg beträgt zwei Wochen. Je nach Beschwerdebild wird der passende Ort gewählt: Vom Reizklima an der See bis zum heilenden Thermalwasser in Bad Füssing. Ihr Hausarzt hilft Ihnen dabei, das für Sie geeignete natürliche Heilmittel auszuwählen.

Warum eine Kur? (Medizinischer Nutzen) Natürliche Heilmittel sind heute wieder in hohem Maß als medizinisch wertvoll anerkannt. Die Erfahrung zeigt:

  • Weniger Chemie: Durch eine Kur lässt sich die Einnahme von Schmerzmitteln und anderen Medikamenten oft reduzieren, in manchen Fällen kann im Anschluss sogar ganz darauf verzichtet werden.

  • Operationen vermeiden: Häufig können orthopädische Eingriffe (z. B. an Hüfte, Knie oder Schulter) weit in die Zukunft geschoben oder ganz vermieden werden.

  • Risiken senken: Da jeder operative Eingriff den Körper belastet und Risiken (wie z. B. Krankenhauskeime) birgt, steht die Vermeidung von Operationen durch konservative Therapien im Mittelpunkt.

Ideal für Paare Eine ambulante Badekur bietet die perfekte Gelegenheit für einen gemeinsamen Gesundheitsurlaub. Auch wenn Sie bei unterschiedlichen Krankenkassen versichert sind, können Sie die Anträge zeitgleich stellen und die Vorsorgemaßnahme gemeinsam durchführen.

Unser Tipp: Im Thermalresort Köck steht Ihnen hierfür eine umfassende Auswahl an Doppelzimmern und Suiten zur Verfügung, um Ihre Kur so angenehm wie möglich zu gestalten.

Der Weg zum Antrag – Wir machen es Ihnen leicht Der Antrag erfolgt primär über Ihren Hausarzt (Formular „Anregung einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten“ / Muster 25). Um Ihnen und Ihrem Arzt den Prozess zu erleichtern, haben wir das Formular für Sie bereitgestellt.

Unser Service für Sie: Laden Sie den Antrag einfach hier herunter, drucken Sie ihn aus und nehmen Sie ihn direkt zu Ihrem nächsten Arzttermin mit. So kann Ihr Hausarzt den Antrag gemeinsam mit Ihnen ohne Zeitverlust ausfüllen.

[Download: Antrag zur ambulanten Badekur (PDF)]

Alternativ können Sie sich auch direkt an Ihre Krankenkasse wenden. Wichtig zu wissen: Nach Erhalt des Bewilligungsbescheids haben Sie in der Regel sechs Monate Zeit, die Kur anzutreten.

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