Der Antrag auf ambulanten Kur wird geprüft
Der Antrag auf ambulanten Kur in Bad Füssing wird auf seine medizinische Notwendigkeit hin überprüft, wobei auch die ambulanten Behandlungen am Wohnort ausgeschöpft sein sollten.
Die ärztliche Behandlung erfolgt bei unserem Badearzt in der Therme eins gegen Vorlage des Badearztscheins. Dem Badearzt obliegt die notwendige Verordnung der Heilmittel und Ihre medizinische Überwachung und Betreuung während der Maßnahme der ambulanten Kur in Bad Füssing.
Wir möchten Sie für eine Badekur in Bad Füssing begeistern, mit unserem Bademantelgang in die Therme, Saunahof, Arztpraxis, Massagepraxis im Thermalresort Köck. Voraussetzung zu einer Badekur durch die gesetzlichen Krankenkassen ist lediglich, dass diese medizinisch notwendig ist und z.B. in Bad Füssing stattfindet. Für Mitglieder der Gesetzlichen Krankenkassen sind die Aussichten gut, das eine Kostenübernahme bewilligt wird.
Die ambulante Badekur, oft auch als »ambulante Vorsorgeleistung« (§23 SGB V) bezeichnet, ist eine Maßnahme, die von Versicherten in Anspruch genommen wird, bei denen eine intensive stationäre Rehabilitation noch nicht notwendig, aber ein komplexes Therapieprogramm über drei Wochen der Gesundheit förderlich ist. Anregung einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten gem. § 23 Abs. 2 SGB V ist die richtige Bezeichnung.
Sie haben sich das notwendige Formular heruntergeladen oder haben es schon vorliegen.
Sie besprechen die Anregung einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten
gem. § 23 Abs. 2 SGB V mit Ihrem Hausarzt.
Sie oder Ihr Hausarzt reichen die Anregung einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten
gem. § 23 Abs. 2 SGB V bei Ihrer Krankenkasse ein.
Sie haben bereits einen Bescheid ? Dann machen wir den Rest für Sie, denn die „ambulante Vorsorgekur“, umgangssprachlich oft als offene Badekur bezeichnet, ist eine ideale Möglichkeit sich eine persönliche Auszeit zu nehmen.
Die Badekur ist Pflichtleistung. Wir sind darauf vorbereitet und informieren Sie gerne. Tel. 08531-2710 Unser 4 Sterne Hotel ist durch einen exklusiven Bademantelgang optimal an die Therme eins angebunden. Hier finden Sie Massagepraxen & Ärzte.
Noch bis vor einigen Jahren waren ambulante und stationäre Vorsorgeleistungen als Pflichtleistung fest in den Gesetzesbüchern verankert. In den Gesundheitsreformen der 1990er verschwand der entsprechende Passus – mit weitreichenden Folgen für die Menschen und die Heilbäder und Kurorte. Denn die dringend benötigten Auszeiten zur Stärkung von Körper und Geist fehlten und sorgten verstärkt für Arbeitsausfälle und längere Krankheitsphasen.
Die „Wiedereinführung der ambulanten und der stationären Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten nach §23/2 und 4 SGB V“, wie es im Juristendeutsch heißt, ist Teil des so genannten Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes.