Jeder gesetzlich Versicherte, bei dem die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, hat Anspruch auf eine Badekur, die alle drei Jahre (ambulant) erneut beantragt werden kann.
Durch die neue gesetzliche Regelung steht Ihnen wieder alle 3 Jahre – bei medizinischer Notwendigkeit und/oder Änderung der Diagnose sogar in kürzeren Abständen – eine Vorsorgeleistung im anerkannten Kurort zu.
Bei der Vorsorgekur steht die Prävention von Krankheiten im Vordergrund. Diese können sich bereits anbahnen oder eine mögliche, in der Zukunft auftretende Folge anderer Leiden sein.
Ein schöner Tag im Thermalresort Köck beginnt mit einem gesunden und abwechslungsreichen Frühstück.
Bei einer ambulanten Vorsorgemaßnahme kann der Patient die Therapieeinrichtung mit dem Arzt weitgehend frei wählen.
Bei einer ambulanten Vorsorgemaßnahme kann der Patient die Therapieeinrichtung mit dem Arzt weitgehend frei wählen. z.B. ins Thermalresort.
Bei einer ambulanten Badekur zur Vorsorge oder Reha, früher auch „Offene Badekur“ genannt, können Sie die Unterkunft gemeinsam mit Ihrem Arzt auswählen.

