“Meine individuelle Auszeit im Thermalresort Köck in Bad Füssing. Weil meine Gesundheit mir am Herzen liegt.
Eine ambulante Kur dient der Vorsorge. Dabei quartieren Sie sich selbst in einem staatlich anerkannten Kurort ein. Ambulante Kuren sind grundsätzlich nur dann möglich, wenn eine ambulante Behandlung nicht ausreicht oder aus medizinischer Sicht nicht sinnvoll ist. Ihr Arzt muss sie verordnen.
Die Offene Badekur kennt man unter vielen Namen, wie z.B. freie Badekur, ambulante Badekur, ambulante Vorsorgekur oder auch nur einfach “klassische Badekur”.
Ihre Badekur
Ihr Hotel
Durch die neue gesetzliche Regelung steht Ihnen wieder alle 3 Jahre – bei medizinischer Notwendigkeit und/oder Änderung der Diagnose sogar in kürzeren Abständen – eine Vorsorgeleistung im anerkannten Kurort zu.
Bei der Vorsorgekur steht die Prävention von Krankheiten im Vordergrund. Diese können sich bereits anbahnen oder eine mögliche, in der Zukunft auftretende Folge anderer Leiden sein.
Ein schöner Tag im Thermalresort Köck beginnt mit einem gesunden und abwechslungsreichen Frühstück.
Ihre Therme
Auszeit
Gesundheit & Fitness
Badekur erfolgreich beantragen Voraussetzung & Kosten
Ihr Weg zur Badekur
Die ambulante Badekur ist nun wieder Pflichtleistung aller gesetzlichen Krankenkassen! Das heißt, die Kosten werden in der Regel von der Krankenkasse zu 90% übernommen.
Grüß Gott, wir sind Familie Köck und Sie wohnen bei uns.
Die Badekur ist Pflichtleistung. Wir sind darauf vorbereitet und informieren Sie gerne. Tel. 08531-2710 Unser 4 Sterne Hotel ist durch einen exklusiven Bademantelgang optimal an die Therme eins angebunden.
Vom Hotel direkt in die Therme 1 durch den Bademantelgang. So will ich während meiner Badekur wohnen.
In direkter Anbindung an die Thermenlandschaft finden Sie bei uns Entspannung für Körper, Geist und Seele
Vom Hotel direkt in die Therme 1 durch den Bademantelgang. So will ich wohnen mein Schatz.
Sie können aber jederzeit auch auf eigene Kosten eine Badekur machen. Der Badearzt in der Therme 1 verschreibt Ihnen nach entsprechender Untersuchung und bei medizinischer Notwendigkeit Leistungen nach den bundesweit gültigen Heilmittelrichtlinien.