Jeder gesetzlich Versicherte, bei dem die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, hat Anspruch auf eine Badekur, die alle drei Jahre (ambulant) erneut beantragt werden kann.
Ambulante Vorsorgeleistung
Wir empfehlen einen Widerspruch innerhalb von vier Wochen mit dem folgenden Text:
Ihr Weg zur erfolgreichen Badekur im Thermalresort in Bad Füssing
Die Genehmigung der ambulanten Kur bzw. Badekur in Bad Füssing erfolgt durch die zuständige gesetzliche Krankenkasse.
Mit Ihrem Hausarzt sprechen und eine von ihm die Badekur beantragen lassen. Auch ist eine Beantragung direkt bei der Kasse möglich.
Bei einer ambulanten Vorsorgemaßnahme kann der Patient die Therapieeinrichtung mit dem Arzt weitgehend frei wählen.
Gemeinsam mit dem Arzt füllen Sie den Kurantrag für eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme aus.
Gemeinsam mit dem Arzt füllen Sie den Kurantrag für eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme aus. Anschließend reichen Sie den Antrag bei Ihrem zuständigen Kostenträger (Kranken- oder Rentenversicherung, Beihilfestelle) ein.
Bei einer ambulanten Rehabilitationmaßnahme werden die Kosten vollständig übernommen. Die Eigenbeteiligung liegt bei 10 Euro pro Tag. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Absatz 2 SGB V in anerkannten Kurorten werden 100% der Kurarzt-Kosten und 90% der Kurmittel übernommen.