Claudia
Die ambulante Badekur ist künftig durch eine Gesetzesänderung wieder eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen!
“Meine individuelle Auszeit im Thermalresort Köck in Bad Füssing. Weil meine Gesundheit mir am Herzen liegt.
Eine ambulante Kur dient der Vorsorge. Dabei quartieren Sie sich selbst in einem staatlich anerkannten Kurort ein. Ambulante Kuren sind grundsätzlich nur dann möglich, wenn eine ambulante Behandlung nicht ausreicht oder aus medizinischer Sicht nicht sinnvoll ist. Ihr Arzt muss sie verordnen.
Jeder gesetzlich Versicherte, bei dem die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, hat Anspruch auf eine Badekur, die alle drei Jahre (ambulant) erneut beantragt werden kann.
Die Offene Badekur kennt man unter vielen Namen, wie z.B. freie Badekur, ambulante Badekur, ambulante Vorsorgekur oder auch nur einfach “klassische Badekur”.
Näher geht es nicht – wir sind durch einen Bademantelgang an die Infrastruktur zur Therme verbunden. Hier finden Sie den Zugang zu allen Bereichen ( Badearzt, Massage, etc. )
Bei der Vorsorgekur steht die Prävention von Krankheiten im Vordergrund. Diese können sich bereits anbahnen oder eine mögliche, in der Zukunft auftretende Folge anderer Leiden sein.
Die ambulante Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahme setzt einen genehmigten Kurantrag bei Ihrer Krankenkasse voraus. Von dieser erhalten Sie einen sogenannten Badearztschein für die Konsultation eines Badearztes am Kurort und einen Kurmittel- bzw. Bäderscheck.